
Das Bundesverfasungsgericht wird am 3. März seine Entscheidung zum Thema Wahlcomputer verkünden.
Allerdings kommt in Hessen bereits die nächste Frage auf: "Was kommt nach den Wahlcomputern?
Zitat: S.64 - Koalitionsvereinbarung CDU/FDP HESSEN vom 20090130 20. Um die Wahlbeteiligung bei Kommunalwahlen zu erhöhen, werden wir prüfen, inwieweit die Informationen für die Wählerinnen und Wähler über die Kandidaten auf den Stimmzetteln (z. B. durch Angabe von Alter, Wohnort und Beruf) verbessert werden können oder ob Musterstimmzettel grundsätzlich allen Wählerinnen und Wählern zugänglich gemacht werden können. Ferner soll Teil dieser Prüfung sein, ob auch die Stimmabgabe auf elektronischem Wege (Internetwahl)
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