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Wir veröffentlichen unsere Stellungnahme zur Novelle des Hessischen EGovernment-Gesetzes

Im Rahmen der schriftlichen Anhörung im Ausschusses für Digitales und Datenschutz des Hessischen Landtags haben wir zum Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen E-Government-Gesetzes und weiterer Vorschriften Stellung genommen. In unserer schriftlichen Stellungnahme gehen wir insbesondere auf Aspekte der IT-Sicherheit, die dringend nötige Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes für IT-Fachkräfte und die mangelnde Nutzer:innenorientierung bei Digitalisierungsvorhaben ein.

Digitalisierung wird in der Verwaltung zu häufig noch aus Sicht der Verwaltung - und nicht aus Sicht der Nutzer:innen - gedacht. Das Land Hessen sucht im Gesetzentwurf nach Wegen, digitale Verwaltungsleistungen möglichst zugunsten der Verwaltung zu gestalten. So ist beispielsweise angedacht, Nachrichten an Nutzer:innen über ein eigens zu diesem Zweck vom Staat bereitgestelltes Nutzer:innenkonto zuzustellen. Nutzer:innen müssen diese Nachrichten dann innerhalb von drei Tagen abrufen. Die Nutzung dieses Nutzer:innenkontos ist freiwillig. Eine solche Online-Anklickpflicht geht völlig an der Lebensrealität der Menschen vorbei. Den Briefkasten kann man auch mal von Nachbar:innen leeren lassen, das ist mit digitalen Briefkästen aber nicht möglich.

Insgesamt bleibt der Gesetzentwurf in zentralen Aspekten der IT-Sicherheit und des Benutzer:innenerlebnis (User Experience) hinter den Erwartungen an einen modernen Staat zurück. Statt der konsequenten Nutzung von bestehenden, offenen Technologien setzt der öffentliche Sektor in vielen Bereichen noch zu sehr auf in die Jahre gekommene Eigenentwicklungen, die nicht dem Stand der Technik entsprechen. Der Gesetzentwurf enthält jedoch auch sinnvolle Verbesserungen gegenüber dem Status quo. Hervorzuheben sind insbesondere die Einführung eines Digital-Checks und die Abkehr von De-Mail.

In unserer Stellungnahme liefern wir viele konkrete Impulse für eine zeitgemäße, digital gedachte Gesetzgebung, die eine moderne und effiziente - wo möglich und sinnvoll, vollständig automatisierte - Umsetzung von Verwaltungsleistungen unterstützt. Hierzu zählen Maßnahmen zur Erreichung eines angemessenen IT-Sicherheitsniveaus des Landes und der Kommunen, eine drastische Kostenreduktion durch verbindliche technologische Vorgaben bei der Mittelvergabe nach dem Vorbild Großbritanniens, das Monitoring von Kennzahlen, eine Open-Source-Strategie, verbindliche Vorgaben zur Nutzung von offenen Standards sowie nicht zuletzt auch eine digitale Verkündung von Gesetzen und Verordnungen.

Unsere vollständige Stellungnahme veröffentlichen wir zur freien Weiternutzung unter einer Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz .